Allgemeine Verkaufsbedingungen von Polycote UK
1. DEFINITIONEN
Die in dieser Bedingung enthaltenen Definitionen und Auslegungsregeln gelten für diese Bedingungen:
Käufer: Die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Waren vom Verkäufer kauft.
Verkäufer: Polycote UK, Centre Point, Wolseley Road, Kempston, Bedford, MK42 7EF
Vertrag: Jeder Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren, der diese Bedingungen enthält.
Lieferung: Der Ort der Lieferung der Waren wird unter Bedingung 7 festgelegt.
Waren: Alle Waren oder Dienstleistungen, deren Lieferung an den Käufer durch den Verkäufer vertraglich vereinbart wurde (einschließlich aller Teile oder Teile von ihnen).
Website www.polycote.com
Gesetzliche Bestimmungen: Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Gesetz ist eine Bezugnahme auf dieses Gesetz in seiner jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung aller Änderungen, Erweiterungen, Anwendungen oder Wiederinkraftsetzungen und schließt alle nachgeordneten Rechtsvorschriften ein, die in Anwendung dieses Gesetzes in Kraft sind.
Wörter: Singularwörter schließen den Plural und Pluralwörter den Singular ein.
Geschlecht: Ein Verweis auf ein Geschlecht schließt einen Verweis auf das andere Geschlecht ein.
Überschriften: Die Überschriften der Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
2. ALLGEMEINES
2.1 Vorbehaltlich etwaiger Änderungen gemäß Bedingung 2.3 gilt der Vertrag zu diesen Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen (einschließlich aller Bedingungen, die der Käufer gemäß einer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument anzuwenden vorgibt).
2.2 Bedingungen, die auf der Bestellung, der Auftragsbestätigung, der Spezifikation oder einem anderen Dokument des Käufers vermerkt sind, mit diesem geliefert werden oder darin enthalten sind, werden nicht allein deshalb Vertragsbestandteil, weil auf dieses Dokument im Vertrag Bezug genommen wird.
2.3 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe des Verkäufers, und Abweichungen von diesen Bedingungen und Zusicherungen in Bezug auf die Waren sind unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Seniorpartner des Verkäufers unterzeichnet wurden. Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen verlassen hat, die vom oder im Namen des Verkäufers gemacht oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind. Nichts in dieser Bedingung schließt die Haftung des Verkäufers für arglistige Täuschung aus oder beschränkt sie.
2.4 Ab dem Datum, das am Ende dieser Bedingungen angegeben ist, ersetzen diese Bedingungen alle früheren Bedingungen des Verkäufers, mit Ausnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für Website-Verkäufe.
3. ANGEBOTE ZUM VERKAUF
3.1 Jede Bestellung oder Annahme eines Angebots für Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer beim Verkäufer gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen.
3.2 Eine Bestellung des Käufers gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt oder (falls früher) die Waren an den Käufer liefert.
3.3 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und richtig sind.
3.4 Sofern nicht schriftlich im Angebot angegeben, wird jedes Angebot auf der Grundlage abgegeben, dass kein Vertrag zustande kommt, bis der Verkäufer eine Auftragsbestätigung an den Käufer sendet. Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum gültig, sofern der Verkäufer es nicht vorher zurückgezogen hat.
3.5 Angaben in Preislisten, Katalogen und Anzeigen des Verkäufers stellen kein Verkaufsangebot dar.
3.6 Menge und Beschreibung der Waren entsprechen den Angaben im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers.
3.7 Alle vom Verkäufer herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen, Deckblätter und Werbematerialien sowie alle in den Katalogen oder Broschüren des Verkäufers enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Teil des Vertrages und es handelt sich nicht um einen Verkauf nach Muster.
3.8 Die Produkte können geringfügig von den abgebildeten oder beschriebenen Produkten abweichen, und Spezifikationen oder Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
3.9 Alle Bilder dienen nur der Veranschaulichung und sollten nur als repräsentativ für den beschriebenen Ort, das Produkt oder die Dienstleistung angesehen werden und zeigen möglicherweise nicht das tatsächliche Produkt oder die Dienstleistung, die beschrieben oder verkauft wird.
3.10 Aufgrund technologischer Unterschiede/Beschränkungen kann kein Bild und keine Farbkarte als genau in Bezug auf den Farbton angesehen werden.
4. PREIS
4.1 Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist der Preis für die Waren der im Angebot des Verkäufers angegebene Preis.
4.2 Der Preis für die Waren oder Dienstleistungen versteht sich ausschließlich Mehrwertsteuer und aller Kosten oder Gebühren für Verpackung, Beladung, Entladung, Transport und Versicherung, die der Käufer bei Fälligkeit der Waren zusätzlich zu zahlen hat.
4.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Warenpreis Abzüge für Aufrechnungen oder Gegenforderungen (einschließlich Maßangaben) oder für die Rückgabe von überschüssigem Material vorzunehmen, es sei denn, der Verkäufer hat sowohl deren Gültigkeit als auch deren Höhe ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
4.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seinen Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern Waren zu Preisen zu liefern, die er selbst (der Verkäufer) als Gegenleistung für die in einem Geschäftsjahr erbrachten Leistungen und erreichten Ziele für angemessen hält.
4.5 Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen kombinierte Werbeangebote für Produkte und Waren zu Sonderpreisen zu machen.
5. ZAHLUNG
5.1 Vorbehaltlich der Bedingung 5.5 und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder der Käufer kein Konto beim Verkäufer hat, sind der Preis der Waren und etwaige zusätzliche Kosten vor der Lieferung in voller Höhe zu zahlen.
5.2 Hat der Käufer ein Konto beim Verkäufer, so sind der Preis der Waren und etwaige zusätzliche Kosten in voller Höhe gemäß den im Angebot angegebenen und/oder auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Sollte kein bestimmtes Datum angegeben sein, ist der Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe zu zahlen.
5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Verkäufer einen frei verfügbaren Betrag erhalten hat.
5.4 Alle im Rahmen des Vertrags an den Verkäufer zu leistenden Zahlungen werden ungeachtet anders lautender Bestimmungen sofort mit dessen Beendigung fällig.
5.5 Der Käufer ist verpflichtet, alle aufgrund des Vertrags fälligen Zahlungen in voller Höhe und ohne Abzug zu leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Minderung, Änderung des Maßes oder auf andere Weise, es sei denn, der Käufer verfügt über einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss, der die Zahlung eines Betrags in Höhe eines solchen Abzugs durch den Verkäufer an den Käufer vorschreibt.
5.6 Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund dem Verkäufer einen gemäß dem Vertrag oder der Rechnung fälligen Betrag nicht vollständig und gemäß den im Vertrag oder der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zahlt, aus welchem Grund auch immer:
5.6(a) ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat oder Teil davon zu zahlen, die monatlich auflaufen, bis die Zahlung erfolgt, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Zinsen gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 zu verlangen.
5.6(b) ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die der Käufer im Rahmen desselben oder eines anderen Vertrags mit dem Verkäufer bestellt hat, zu verweigern, ohne dem Käufer gegenüber in irgendeiner Weise haftbar zu sein, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung aller vom Käufer an den Verkäufer geschuldeten Beträge erhalten hat.
5.6(c) ist der Verkäufer berechtigt, alle Kosten und Auslagen, die ihm bei der Einziehung oder Beitreibung fälliger Beträge entstanden sind, geltend zu machen, und der Käufer erklärt sich hiermit bereit, den Verkäufer in Bezug auf alle diese Kosten und Auslagen zu entschädigen.
5.6(d) wird jede Produkt- oder Dienstleistungsgarantie oder -gewährleistung, die vom Verkäufer angeboten, impliziert oder gewährt wird, null und nichtig.
5.6(e) Der Verkäufer hat das Recht, ein Konto jederzeit nach eigenem Ermessen zu schließen. In diesem Fall wird der Saldo des Kontos sofort fällig.
6. EIGENTUM UND RISIKO
6.1 Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Käufers über.
6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer alle ihm für die Waren geschuldeten Beträge und alle anderen Beträge, die dem Verkäufer vom Käufer aus irgendeinem Grund geschuldet sind oder werden, vollständig (in bar oder in verrechneten Geldern) erhalten hat.
6.3 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat der Käufer die Waren treuhänderisch für den Verkäufer aufzubewahren und die Waren (ohne Kosten für den Verkäufer) getrennt von anderen Waren des Käufers oder Dritter so zu lagern, dass sie ohne weiteres als Eigentum des Verkäufers erkennbar bleiben, ohne dass Kennzeichnungen oder Verpackungen, die sich auf die Waren beziehen, zerstört, verunstaltet oder unkenntlich gemacht werden; die Waren in einem angemessenen Zustand zu halten; sie gemäß den auf dem jeweiligen technischen Datenblatt des Produkts ausdrücklich angegebenen Lagerungsanweisungen zu lagern; und sie im Namen des Verkäufers zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers zu versichern. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die Versicherungspolice vorzulegen.
6.4 Der Käufer darf die Waren weiterverkaufen, bevor das Eigentum auf ihn übergegangen ist, und zwar ausschließlich unter den folgenden Bedingungen: Der Verkauf erfolgt im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Käufers zum vollen Marktwert (wobei der Käufer den Teil des Verkaufserlöses einbehält, der dem Betrag entspricht, den er dem Verkäufer im Namen des Verkäufers schuldet, und der Käufer dem Verkäufer gegenüber entsprechend Rechenschaft ablegt), und ein solcher Verkauf ist ein Verkauf des Eigentums des Verkäufers im eigenen Namen und der Käufer handelt bei einem solchen Verkauf als Auftraggeber.
6.5 Das Recht des Käufers auf den Besitz der Waren erlischt sofort, wenn gegen den Käufer ein Konkursverfahren eröffnet wird oder er einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder anderweitig von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Unterstützung zahlungsunfähiger Schuldner Gebrauch macht oder (wenn es sich um eine juristische Person handelt) eine (formelle oder informelle) Gläubigerversammlung einberuft oder in Liquidation geht (ob freiwillig oder zwangsweise), mit Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum Zwecke des Wiederaufbaus oder Zusammenschlusses, oder ein Konkursverwalter und/oder Geschäftsführer, Verwalter oder Zwangsverwalter für sein Unternehmen oder einen Teil desselben bestellt wird, oder beim Gericht Unterlagen zur Bestellung eines Verwalters des Käufers eingereicht werden oder der Käufer oder seine Geschäftsführer oder ein qualifizierter Inhaber einer schwebenden Schuldverschreibung (wie in Absatz 14 von Anhang B1 des Insolvenzgesetzes von 1986 definiert) die Absicht zur Bestellung eines Verwalters bekundet, oder ein Beschluss gefasst oder ein Antrag bei einem Gericht eingereicht wird, um den Käufer zu liquidieren oder eine Verwaltungsanordnung in Bezug auf den Käufer zu erteilen, oder ein Verfahren in Bezug auf die Insolvenz oder mögliche Insolvenz des Käufers eingeleitet wird oder der Käufer eine Zwangsvollstreckung, ob rechtlich oder billig, duldet oder zulässt, oder er lässt zu, dass eine Zwangsvollstreckung in sein Eigentum oder gegen ihn erwirkt wird, oder er hält seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht ein oder erfüllt sie nicht, oder er ist nicht in der Lage, seine Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zu begleichen, oder der Käufer stellt seinen Handel ein oder der Käufer belastet die Waren in irgendeiner Weise.
6.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung für die Waren zurückzufordern, ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Waren nicht vom Verkäufer übertragen wurde.
6.7 Der Käufer erteilt dem Verkäufer, seinen Vertretern und Mitarbeitern die unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert oder verwendet werden oder werden könnten, um sie zu inspizieren oder, falls das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, sie zurückzuholen.
6.8 Kann der Verkäufer nicht feststellen, ob es sich bei den Waren um die Waren handelt, an denen das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren der vom Verkäufer verkauften Art oder andere Waren von gleichem Wert in der Reihenfolge, in der sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden, verkauft oder benutzt hat.
6.9 Bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, bleiben die in dieser Bedingung 6 enthaltenen Rechte des Verkäufers (nicht aber die des Käufers) bestehen.
6.10 Der Käufer ist nicht befugt, ein Pfandrecht, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine andere Belastung auf die Waren oder einen Teil davon zu errichten, solange diese im Eigentum des Verkäufers stehen und in dessen rechtlichem Besitz sind.
7. LIEFERUNG
7.1 Alle vom Verkäufer angegebenen Termine für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen sind als Schätzung zu verstehen, und die Lieferfrist wird durch die Mitteilung nicht zu einem wesentlichen Faktor. Wenn keine Termine angegeben werden, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.
7.2 Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet der Verkäufer nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei sind ohne Einschränkung reine wirtschaftliche Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Wertminderung des Firmenwerts und ähnliche Verluste), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung verursacht werden (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde), noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, eine solche Verzögerung überschreitet 180 Tage.
7.3 Nimmt der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren nicht an, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat: Die Gefahr für die Waren geht auf den Käufer über (auch für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden); die Waren gelten als geliefert; und der Verkäufer kann die Waren bis zur Lieferung einlagern, wobei der Käufer für alle damit zusammenhängenden Kosten und Ausgaben haftet, die sich aus einer solchen Verzögerung ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung), und wenn die Verzögerung länger als 3 Monate andauert, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren weiter einzulagern und/oder den Vertrag zu kündigen und die Waren weiterzuverkaufen.
7.4 Der Käufer hat am Lieferort auf seine Kosten angemessene und geeignete Geräte und Arbeitskräfte für die Entladung der Waren bereitzustellen.
7.5 Liefert der Verkäufer dem Käufer eine Warenmenge, die bis zu 10 % über oder unter der vom Verkäufer angenommenen Menge liegt, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren oder einen Teil davon aufgrund der Über- oder Unterschreitung zu beanstanden oder abzulehnen, und hat diese Waren anteilig zu bezahlen.
7.6 Der Verkäufer kann die Waren in einzelnen Tranchen liefern. Jede einzelne Tranche wird gemäß den Bestimmungen des Vertrages in Rechnung gestellt und bezahlt.
7.7 Jede Rate ist ein separater Vertrag, und keine Annullierung oder Beendigung eines Vertrages, der sich auf eine Rate bezieht, berechtigt den Käufer, einen anderen Vertrag oder eine andere Rate abzulehnen oder zu stornieren.
7.8 Nicht gelieferte oder beschädigte Waren:
7.8(a) Die Menge einer Warensendung, wie sie vom Verkäufer beim Versand vom Geschäftssitz des Verkäufers aufgezeichnet wurde, gilt als schlüssiger Beweis für die Menge, die der Käufer bei der Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Käufer kann den schlüssigen Beweis für das Gegenteil erbringen, indem er den Frachtbrief des ausliefernden Spediteurs mit "SHORTAGE" und der fehlenden Menge kennzeichnet.
7.8(b) Die Qualität einer Warensendung, wie sie vom Verkäufer beim Versand vom Geschäftssitz des Verkäufers aufgezeichnet wurde, gilt als schlüssiger Beweis für die Qualität, die der Käufer bei der Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Käufer kann den schlüssigen Beweis für das Gegenteil erbringen, indem er den Lieferschein des Spediteurs mit "DAMAGED" und der Qualitätsangabe kennzeichnet.
7.8(c) Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung oder Beschädigung von Waren (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde), es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer die Nichtlieferung innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum, an dem er die Waren unter normalen Umständen erhalten hätte, schriftlich mit (anders als auf einem Fracht- oder Lieferschein oder einer Frachtkarte).
7.8(d) Der Verkäufer haftet nicht für verspätete Lieferung, Nichtlieferung oder Beschädigung von Waren, wenn der Verkäufer einen Subunternehmer mit der Lieferung seiner Waren beauftragt hat oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.
7.8(e) Jegliche Haftung des Verkäufers bei Nichtlieferung oder Beschädigung von Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder die Ausstellung einer Gutschrift zum anteiligen Vertragspreis für diese Waren.
8. RÜCKGABE VON WAREN
8.1 Der Verkäufer handelt nicht nach dem Prinzip "Verkauf oder Rückgabe". Alle Verkäufe werden als endgültig betrachtet und die Rechnung des Verkäufers gilt als Kaufnachweis.
8.2 Die Rückgabe von gekauften Waren wird daher vom Verkäufer nur unter den folgenden Bedingungen berücksichtigt:
8.2(a) eine Kopie der entsprechenden Rechnung und des Versandscheins des Verkäufers als Kaufnachweis vorgelegt wird.
8.2(b) vor der Rücksendung der Waren ein Rücksendegenehmigungsschein vom Verkäufer eingeholt wird.
8.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für Waren, die gemäß der Bestellung des Käufers geliefert werden, eine Wiedereinlagerungsgebühr von 35 % zu erheben, sofern es sich bei den Waren nicht um ein pulverförmiges Produkt gemäß nachstehender Bedingung 8.11 oder um ein Produkt handelt, das entweder als Nicht-Standardartikel oder als Sonderfarbe gemäß nachstehender Bedingung 8.12 eingestuft ist.
8.4 Alle Waren müssen in gutem Zustand, unbenutzt, nicht beschädigt und in der ungeöffneten Originalverpackung zurückgesandt werden.
8.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Annahme von Waren zu verweigern, wenn diese nach Erhalt für den Weiterverkauf und die Rücksendung dieser Waren ungeeignet sind.
8.6 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Waren auf seine Kosten an den Verkäufer zurückzusenden.
8.7 Sollte der Käufer den Verkäufer bitten, die Abholung und Rücksendung der Waren zu organisieren, wird dies nur nach Ermessen des Verkäufers akzeptiert, und alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
8.8 Waren, bei denen es sich um speziell bestellte, nicht vorrätige Artikel oder um auf Bestellung angefertigte oder personalisierte Artikel handelt, die ordnungsgemäß gemäß der Bestellung des Käufers geliefert wurden, können unter keinen Umständen zurückgegeben werden.
8.9 Sollte der Verkäufer die Abholung der Waren für die Rücksendung veranlassen und die Waren bei der Ankunft nicht verfügbar sein, wird ein Aufpreis fällig.
8.10 Waren werden aufgrund der Beschaffenheit und Haltbarkeit der Produkte nach Ablauf von 14 Tagen ab dem auf der Rechnung des Verkäufers angegebenen Kaufdatum nicht mehr zurückgenommen.
8.11 Pulverförmige Produkte können aufgrund ihrer Beschaffenheit unter keinen Umständen zurückgegeben werden.
8.12 Ein Nicht-Standardartikel oder eine Sonderfarbe ist ein Produkt, das geliefert wurde, um die spezifischen Anforderungen eines Kunden zu erfüllen, und wird auf der Rechnung deutlich als Nicht-Standardartikel oder Sonderfarbe gekennzeichnet. Solche Produkte können unter keinen Umständen an den Verkäufer zurückgegeben werden.
9. QUALITÄTEN
9.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Waren bei der Lieferung von zufriedenstellender Qualität im Sinne des Sale of Goods Act 1979 sind, dass sie für ihren Zweck angemessen geeignet sind und dass sie für einen bestimmten Zweck, für den die Waren gekauft werden, angemessen geeignet sind, wenn der Käufer diesen Zweck dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt hat und der Verkäufer schriftlich bestätigt hat, dass es für den Käufer angemessen ist, sich auf die Fähigkeiten und das Urteilsvermögen des Verkäufers zu verlassen.
9.2 Der Verkäufer haftet nicht für eine Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 9.1, es sei denn, der Käufer zeigt dem Verkäufer einen Mangel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich an, und der Verkäufer erhält nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Gelegenheit, diese Waren zu untersuchen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Waren auf seine Kosten an den Verkäufer zurückzusenden (wenn der Verkäufer ihn dazu auffordert), damit die Prüfung dort stattfinden kann.
9.3 Mit der Unterzeichnung des Genehmigungsformulars für den Abschluss der Arbeiten des Verkäufers wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Produkte und Dienstleistungen unmissverständlich akzeptiert hat.
9.4 Der Verkäufer haftet nicht für eine Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 9.2, wenn der Käufer die Waren nach der Benachrichtigung weiter verwendet oder der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Verkäufers zur Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die gute Handelspraxis nicht befolgt hat oder der Käufer die Waren ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert oder repariert.
9.5 Vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen in Bedingung 9 wird der Verkäufer nach seiner Wahl solche Waren (oder den mangelhaften Teil) reparieren oder ersetzen oder den Preis solcher Waren zum anteiligen Vertragssatz erstatten, vorausgesetzt, dass der Käufer auf Verlangen des Verkäufers die Waren oder den mangelhaften Teil solcher Waren auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurücksendet.
9.6 Wenn der Verkäufer die Bedingung 9.5 erfüllt, übernimmt er keine weitere Haftung für eine Verletzung (der Garantie ODER einer der Garantien), wie in den Bedingungen 10.1 und 10.2 in Bezug auf diese Waren erwähnt.
9.7 In jedem Fall ist der Verkäufer (abgesehen von den bei der Lieferung offensichtlichen Mängeln) nicht verpflichtet, Waren zu ersetzen oder den Vertragspreis zu erstatten, es sei denn, der Mangel wird innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung angezeigt. Alle anderen Garantien oder Bedingungen in Bezug auf Qualität oder Beschreibung (gesetzlich oder anderweitig) sind ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Ausschluss wird durch das Gesetz verhindert.
9.8 Der Verkäufer, seine Erfüllungsgehilfen oder Vertreter haften gegenüber dem Käufer weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung oder anderweitig (einschließlich jeglicher Haftung für Folgeschäden, Verluste oder Schäden jeglicher Art) für oder im Zusammenhang mit Mängeln, Fehlern oder der Ungeeignetheit für einen bestimmten Zweck, der Nichtübereinstimmung mit der Beschreibung oder dem Muster der Waren oder Teilen davon, unabhängig davon, ob diese auf eine Handlung, Unterlassung oder Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Erfüllungsgehilfen oder Vertreter oder auf eine Handlung, Unterlassung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Nichterfüllung seitens seiner Lieferanten oder Hersteller zurückzuführen sind, Unterlassung oder Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Bediensteten oder Vertreter oder auf eine Handlung, Unterlassung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Nichterfüllung seitens seiner Lieferanten oder der Hersteller der Waren oder auf irgendeine andere Ursache zurückzuführen ist, und alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Bedingungen, Garantien und sonstigen Bestimmungen, die mit den Bestimmungen dieser Klausel nicht vereinbar sind, werden hiermit ausgeschlossen.
9.9 In jedem Fall und ungeachtet der in Abschnitt 9 genannten Bedingungen haftet der Verkäufer nicht für eine Garantie oder Gewährleistung, sei es für ein Produkt oder eine Dienstleistung, es sei denn, eine solche Garantie oder Gewährleistung wird von einem der Partner des Verkäufers vor der Lieferung von Waren und/oder dem Beginn der Dienstleistung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
9.10 Macht der Verkäufer von seiner Möglichkeit Gebrauch, mangelhafte Waren zu ersetzen, so werden die Ersatzwaren zu denselben Verkaufsbedingungen geliefert.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 Jeder Ratschlag oder jede Empfehlung des Verkäufers in Bezug auf die Lagerung, Installation, Anwendung oder Verwendung der Waren, der/die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wird, wird auf eigenes Risiko des Käufers befolgt oder befolgt, und dementsprechend haftet der Verkäufer nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht bestätigt werden.
10.2 Sollte der Verkäufer ungeachtet der anderen Bestimmungen dieses Vertrages haftbar gemacht werden (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig und unabhängig davon, ob der Verkäufer, seine Bediensteten oder Vertreter fahrlässig gehandelt haben), so darf diese Haftung unbeschadet der anderen Bestimmungen dieses Vertrages den Betrag von £ 25.000 für jeden Anspruch nicht überschreiten, es sei denn, es gilt ein absolutes gesetzliches Verbot des Ausschlusses oder der Beschränkung der Haftung.
11. GEWALTSAME ÜBERGRIFFE
11.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen oder die Menge der vom Käufer bestellten Waren zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Käufer), wenn er durch Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder sich diese verzögert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Krieg oder nationaler Notstand, terroristische Handlungen, Proteste, Aufruhr, zivile Unruhen, Handelsstreitigkeiten, Betriebsstörungen, Embargos, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der beiden Parteien betreffen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen bei der Beförderung oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von angemessenen oder geeigneten Materialien. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Käufer weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung noch aus anderen Gründen und hat das Recht, den Vertrag nach eigenem Ermessen entweder zu kündigen oder die Erfüllungsfrist ohne jegliche Haftung um einen Zeitraum zu verlängern, der mindestens dem Zeitraum entspricht, in dem die Erfüllung verhindert, behindert oder verzögert wurde.
12. ALLGEMEINES
12.1 Jedes Recht oder Rechtsmittel des Verkäufers aus dem Vertrag lässt jedes andere Recht oder Rechtsmittel des Verkäufers aus dem Vertrag oder nicht aus dem Vertrag unberührt.
12.2 Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht, Tribunal oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, so gilt sie im Umfang der Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest der Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
12.3 Unterlässt oder verzögert der Verkäufer die Durchsetzung oder teilweise Durchsetzung einer Vertragsbestimmung, so ist dies nicht als Verzicht auf seine Rechte aus dem Vertrag auszulegen.
12.4 Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Verletzung oder Nichterfüllung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und berührt in keiner Weise die übrigen Bestimmungen des Vertrages.
12.5 Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass eine Vertragsklausel gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchgesetzt werden kann.
12.6 Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihm oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht und sind nach diesem auszulegen, wobei sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit des englischen Gerichts unterwerfen, das seinerseits am Bedford County Court angerufen und geleitet wird.
12.7 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Ausgaben und Verbindlichkeiten Dritter frei, die ganz oder teilweise durch eine Handlung oder Unterlassung des Käufers im Zusammenhang mit den Waren entstanden sind.
12.8 Außer in Fällen, in denen ein absolutes gesetzliches Verbot des Ausschlusses und der Beschränkung der Haftung gilt, übernehmen der Verkäufer, seine Bediensteten und Vertreter gegenüber dem Käufer keinerlei Haftung, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig (einschließlich jeglicher Haftung für Folgeschäden, Verluste oder Schäden jeglicher Art), die sich aus den vom Verkäufer, seinen Bediensteten oder Vertretern erteilten Ratschlägen, Informationen, Stellungnahmen oder Erklärungen ergeben, und andere ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder anderweitige Bedingungen, die mit den Bestimmungen dieses Unterabsatzes nicht vereinbar sind, werden hiermit ausgeschlossen.
12.9 Es liegt in der Verantwortung des Käufers festzustellen, ob die bestellten Waren für den Zweck, für den sie benötigt werden, geeignet sind, und alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Bedingungen, die mit den Bestimmungen dieses Unterabsatzes unvereinbar sind, werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Ausschluss wird durch das Gesetz verhindert.
12.10 Der Verkäufer verfügt über Informationen und Literatur über die Lagerung, Sicherheit und Entsorgung der gelieferten Waren und deren sichere Verwendung. Wenn der Käufer nicht bereits im Besitz von Unterlagen wie z.B. dem Produktdatenblatt und dem Sicherheitsdatenblatt ist, sollte er sich unverzüglich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. In jedem Fall sollte der Käufer vor der Öffnung/Verwendung eines Produkts im Besitz dieser Unterlagen sein.
12.11 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, alle relevanten Anweisungen, Literatur und Warnungen des Verkäufers an seine Kunden weiterzugeben.
12.12 Alle derartigen Informationen und Warnungen werden vorbehaltlich der Bedingungen 12.8 und 12.9 dieser Bedingungen gegeben.
13. PATENTE, LIZENZEN, WARENZEICHEN USW.
13.1 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die der Verkäufer erleidet oder für die der Verkäufer haftbar gemacht werden kann, wenn die gemäß der Spezifikation des Käufers durchgeführten Arbeiten eine Verletzung oder angebliche Verletzung eines Patents, eines eingetragenen Geschmacksmusters, einer Marke, eines Urheberrechts oder eines anderen Eigentumsrechts beinhalten.
13.2 Wenn der Käufer die Waren verwendet oder verkauft, ist der Verkäufer nicht für eine solche Verletzung oder angebliche Verletzung eines Patents, eingetragenen Geschmacksmusters, Warenzeichens, Urheberrechts oder eines anderen Eigentumsrechts verantwortlich, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer von jeglicher Haftung freizustellen, die sich daraus ergibt.
14. KOMMUNIKATION
14.1 Alle Mitteilungen des Käufers im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich erfolgen, zu Händen der Partner von Polycote UK und persönlich zugestellt oder per vorausbezahlter First Class Post oder per Fax an Centre Point, Wolseley Road, Bedford, Bedfordshire, MK42 7EF, UK oder an eine andere Adresse, die dem Käufer vom Verkäufer mitgeteilt wird.
14.2 Alle Telefongespräche vom und zum Büro des Verkäufers werden aufgezeichnet, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine solche Aufzeichnung als faktischen Beweis für eine mündliche Vereinbarung oder Aussage des Verkäufers oder des Käufers zu verwenden/zu versenden.
15. WEBSITE UND DIGITALE MEDIEN
15.1 Zusätzlich zu den vorgenannten Hinweisen und Warnungen gelten die folgenden Bedingungen:
15.2 Sofern zwischen Polycote UK und dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten alle von Polycote UK gelieferten Waren als ab Werk geliefert.
15.3 Sobald eine offizielle Bestellung über unser Online-Bestellsystem eingegangen ist, wird davon ausgegangen, dass ein Vertrag zwischen Polycote UK und dem Käufer zustande gekommen ist. Die Annullierung des Vertrages liegt im Ermessen von Polycote UK.
15.4 Zusätzlich zu Bedingung 4 gilt, sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, dass der Preis für die auf unserer Website gekauften Waren der auf unserer Website angegebene Preis ist und nicht durch eine andere Preisgestaltung beeinflusst oder geändert werden darf.
15.5 Wenn auf unserer Website kein Preis angegeben ist oder wenn der angegebene Preis £0 beträgt, muss der vom Käufer an den Verkäufer zu zahlende Preis in einem Angebot des Verkäufers angegeben werden, bevor ein Vertrag geschlossen wird. Wenn eine Bestellung aufgegeben oder ein Vertrag auf unserer Website geschlossen wird, bevor der Verkäufer ein Angebot abgegeben und der Käufer dieses angenommen hat, ist der Vertrag nichtig.
16. ORTSBESICHTIGUNGEN / SICHTKONTROLLEN
16.1 Alle Inspektionen vor Ort / fotografische Inspektionen durch Polycote UK werden als Sichtprüfung eingestuft.
16.2 Alles, was über eine visuelle Inspektion hinausgeht, muss vor unserem Besuch besprochen und schriftlich vereinbart werden. Ein vollständiger schriftlicher Kostenvoranschlag wird auf Anfrage erteilt und hängt von den Kosten und/oder Bedingungen ab, die von dem mit der Durchführung einer solchen Inspektion beauftragten Sachverständigen/Unternehmen auferlegt werden, und unterliegt diesen.
16.3 Sollten aus dem Untergrund Proben entnommen werden, sei es aus einem vorhandenen Belag oder aus dem Untergrund selbst, so liegt eine eventuell erforderliche Wiederherstellung/Reparatur vollständig in der Verantwortung des Käufers.
16.4 Im Anschluss an eine Sichtprüfung möchten wir darauf hinweisen, dass wir lediglich Empfehlungen für die zu verwendenden Aufbereitungsverfahren und Beschichtungen abgeben. Der Käufer bleibt für die Eignung eines solchen Vorschlags des Verkäufers verantwortlich.
16.5 Wenn eine Sichtprüfung durchgeführt wird, ist der Verkäufer nicht verantwortlich für Reparaturen oder Materialien (zusätzlich zu den bereits vor Vertragsbeginn vereinbarten), die nach dem Vorbereitungsprozess notwendig werden könnten, insbesondere wenn mechanische Geräte wie Schleifmaschinen oder Strahlgeräte erforderlich sind. Sollte sich während des Vorbereitungsprozesses herausstellen, dass eine Änderung der Spezifikation oder zusätzliches Material erforderlich ist, das über den vor Vertragsbeginn vereinbarten Betrag hinausgeht, so liegt dies ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.
16.6 Sollten solche minderwertigen / instabilen Materialien bei der Vorbereitung, wie z.B. Klebstoffe, frühere Reparaturen oder der Estrich selbst, festgestellt werden, gehen alle weiteren / zusätzlichen Arbeiten / Investitionen vollständig zu Lasten des Käufers.
16.7 Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Probleme, die durch aufsteigende Feuchtigkeit und/oder derartige Verunreinigungen verursacht werden, oder für die Beseitigung kontaminierter Abfälle, unabhängig davon, ob diese bekannt oder unbekannt sind, es sei denn, es wurde vor Beginn des Vertrags schriftlich vereinbart.
17. BEDINGUNGEN FÜR DAS SUBSTRAT
17.1 Zustand / Stabilität des Untergrundes:
Sollte der Verkäufer eine Inspektion des betreffenden Bereichs anbieten oder vom Käufer darum gebeten werden, bleibt der Käufer in vollem Umfang für den Zustand des Untergrunds und die Eignung des Produkts oder der Dienstleistung verantwortlich. Der Verkäufer haftet nicht für die Beschaffenheit des Untergrunds, unabhängig davon, ob dieser sichtbar oder unsichtbar ist, es sei denn, eine solche Verantwortung wird von einem der Partner des Verkäufers vor der Lieferung des Produkts oder dem Beginn der Dienstleistung schriftlich bestätigt.
17.2 Adhäsionskräfte:
Sollte vom Verkäufer erwartet werden, dass er über die Haftfestigkeit seines Produktes auf dem Untergrund berät, so liegt es in der Verantwortung des Käufers, die notwendigen Kerntests durchzuführen, um die Festigkeit und Porosität des Untergrundes selbst festzustellen. Wenn ein Produkt bestimmte Kriterien erfüllen muss, ist der Käufer dafür verantwortlich, dies vor der Bestellung des Produkts schriftlich festzuhalten.
17.3 Verschmutzung/Feuchtigkeit:
Der Käufer ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, den Verkäufer über alles zu informieren, was das erfolgreiche Ergebnis einer Anwendung beeinflussen könnte. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Stabilität des Untergrunds festzustellen und den Verkäufer (schriftlich) über das Vorhandensein von Verunreinigungen auf und/oder innerhalb des Untergrunds zu informieren. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Käufers, das Vorhandensein und die Tauglichkeit einer feuchtigkeitsbeständigen Membran festzustellen und den höchsten Stand des Grundwasserspiegels auf dem Grundstück oder in dessen Umgebung zu ermitteln.
18. VORBEREITUNG UND AUFBRINGUNG DES UNTERGRUNDS
18.1 Der Käufer trägt die volle Verantwortung dafür, dass am Standort ausreichend Strom vorhanden ist, um die vom Verkäufer angebotenen Maschinen zu betreiben, und dass diese Stromversorgungen geprüft sind und allen gesetzlichen und elektrischen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
18.2 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, dafür zu sorgen, dass die Flächen frei von allen beweglichen Gegenständen sind und dass solche Gegenstände, die auf der Baustelle verbleiben, umgangen werden.
18.3 Der Käufer trägt die volle Verantwortung dafür, dass alle Bolzen und Vorsprünge entweder entfernt oder deutlich gekennzeichnet sind. Jegliche Beschädigung von Bolzen, Vorsprüngen und/oder Maschinen, die dem Verkäufer oder dem Käufer gehören, liegt vollständig in der Verantwortung des Käufers.
18.4 Sofern keine Kerntests durchgeführt wurden und dem Verkäufer vor dem Angebot der Lieferung von Waren, Maschinen oder Dienstleistungen kein vollständiger schriftlicher Bericht vorgelegt wurde, unabhängig davon, ob der Verkäufer dies verlangt hat oder nicht, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Folgeverluste oder -schäden jeglicher Art.
18.5 Es liegt in der Verantwortung des Käufers festzustellen, ob die bestellten Zubereitungsmethoden für den Zweck, für den sie benötigt werden, geeignet sind, und alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Bedingungen, die mit den Bestimmungen dieses Unterabsatzes unvereinbar sind, werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Ausschluss ist gesetzlich ausgeschlossen.
18.6 Zusätzlich zu den in diesem Dokument enthaltenen Geschäftsbedingungen ist der Käufer dafür verantwortlich, sich mit einem weiteren Dokument, den "Polycote UK Preparation & Application Terms & Conditions", vertraut zu machen.
18.7 Außer in Fällen, in denen ein absolutes gesetzliches Verbot des Ausschlusses und der Beschränkung der Haftung gilt, übernehmen der Verkäufer, seine Bediensteten und Vertreter gegenüber dem Käufer keinerlei Haftung, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig (einschließlich jeglicher Haftung für Folgeschäden jeglicher Art), für oder aufgrund von Ratschlägen, Informationen, Meinungen oder Erklärungen, die vom Verkäufer, seinen Bediensteten oder Vertretern gegeben oder abgegeben wurden, und andere ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder anderweitige Bedingungen, die mit den Bestimmungen dieses Unterabsatzes unvereinbar sind, werden hiermit ausgeschlossen.
19. OBERFLÄCHENBESCHICHTUNG
19.1(a) Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Farbton, es sei denn, der Käufer hat dies vor der Annahme und/oder Ausführung eines Auftrags durch den Verkäufer schriftlich bestätigt. Der Käufer akzeptiert, dass der Verkäufer bei unterschiedlichen Materialchargen nicht denselben Farbton liefern kann.
19.1(b) Jede Farbkarte, jedes Trockenmuster oder jedes Bild, das vom Verkäufer zur Verfügung gestellt, dargestellt oder gezeigt wird, darf nicht als exakter Farbton des vom Verkäufer zu liefernden Materials oder Finishs angesehen werden. Der Käufer akzeptiert, dass die Farbe bzw. das Finish nur indikativ ist und dass die gelieferte Farbe bzw. das Finish anders ausfällt, wenn sie auf einen anderen Untergrund oder ein anderes Profil als das Mustermaterial aufgetragen wird.
19.1(c) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Herstellungsverfahren und/oder die in einer Rezeptur enthaltenen Rohstoffe jederzeit zu ändern und kann daher nicht für die Beibehaltung eines exakten Produkts oder Farbtons garantieren.
19.2 Blasenbildung und/oder Nadelstichbildung. Sollten derartige Reaktionen während oder nach der Verarbeitung auftreten, gehen die Untersuchung und die Behebung dieser Vorgänge, einschließlich der Notwendigkeit von zusätzlichem Material oder Arbeit, vollständig zu Lasten des Käufers.
19.3 Zementestriche und Reparaturprodukte sind anfällig für Schäden durch chemische Angriffe (einschließlich Wasser) und sollten daher vor der Verwendung von Chemikalien oder Flüssigkeiten versiegelt werden. Die einzige Ausnahme ist Easiscreed External, das gegen "normale" äußere Witterungseinflüsse und Regen beständig ist. Der Verkäufer ist zwar gerne bereit, allgemeine Ratschläge zu erteilen, wenn er eine solche Anfrage vom Käufer erhält, die Entscheidung, ob und mit welcher Art von Versiegelung versiegelt werden soll, liegt jedoch in der Verantwortung des Käufers.
20. SCHUTZ DES BESTANDS, DER AUSRÜSTUNG, DER RÄUMLICHKEITEN UND DES PERSONALS
20.1 Der Käufer ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, alle Gegenstände, die in der Arbeitsumgebung verbleiben, abzudecken/abzudichten, wie z.B., aber nicht ausschließlich, Maschinen, Geräte, Lebensmittel und Lagerbestände. Grund: Schutz vor Staub, Dämpfen oder Schäden, die bei der Verwendung von Produkten oder Geräten durch den Verkäufer entstehen.
20.2 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, alle festen Flächen, wie z.B. Wände, Decken, Böden, Fenster, Türen, ausreichend abzudecken, um diese vor der Verwendung des vom Verkäufer gelieferten Produkts oder der Ausrüstung zu schützen.
20.3 Wenn der Käufer den Verkäufer bittet, die Entfernung von Gegenständen jeglicher Art, die erneute Installation von Gegenständen und/oder die Montage zu organisieren, wird dies nur nach dem Ermessen des Verkäufers akzeptiert und muss vor Vertragsbeginn schriftlich vereinbart und akzeptiert werden. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für Schäden, die durch den Abbau, die Lagerung oder den Wiedereinbau des Objekts oder seiner Umgebung entstehen.
20.4 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich beim Verkäufer über den Grad der Staub-, Schmutz-, Lärm- oder Rauchentwicklung zu erkundigen, die durch das Produkt und/oder die Ausrüstung verursacht werden kann. Sollten Einschränkungen oder Vorschriften bestehen, so müssen diese vor der Abgabe eines Angebots für die genannten Arbeiten ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt werden. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Folgebeschwerden, -verluste oder -schäden jeglicher Art, sollten solche Fragen von einer Person nach der Lieferung und/oder dem Vertragsbeginn aufgeworfen werden. Sollte ein solcher Ausschluss / eine solche Verhinderung von Produkten oder Ausrüstungen von irgendeiner Person gefordert und/oder gesetzlich eingeschränkt werden, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, den Verkäufer von jeglicher Haftung freizustellen, die sich daraus ergibt, und die Kosten für die Stornierung von Produkten oder Ausrüstungen und/oder den Ersatz von alternativen Produkten oder Ausrüstungen gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
21. BESONDERE ANFORDERUNGEN
21.1(a) Rutschhemmung: Sollte der Käufer einen rutschfesten Boden benötigen, so liegt es in der Verantwortung des Käufers, die gesetzlichen Anforderungen zu ermitteln und den erforderlichen Grad der Rutschfestigkeit (PTV) schriftlich und vor der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen anzugeben. Alle derartigen Ergebnisse können dann mit einem kalibrierten Pendelrutschtester gemessen werden, um den Koeffizienten der Reibung zu bestimmen. Sollte der Käufer den erforderlichen Grad der Rutschfestigkeit nicht angeben, liegen Menge, Größe und Art der verwendeten Zuschlagstoffe im Ermessen des Verkäufers. Es liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung des Käufers, festzustellen, ob die vorgesehenen Produkte die geforderte Rutschfestigkeit bieten und ob sie für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
21.1(b) Chemische Beständigkeit: Sollte der Käufer einen chemikalienbeständigen Boden verlangen, ist er dafür verantwortlich, die Art der Chemikalien, denen die Beschichtung ausgesetzt werden soll, sowie den Grad der Exposition klar anzugeben und alle gesetzlichen Anforderungen festzulegen. Außerdem müssen die Stärken der Chemikalien angegeben werden und es muss klar sein, ob sich zwei oder mehr Chemikalien vermischen können. Wenn der Verkäufer vorschlägt, ein Produkt zu liefern, wird keine Garantie oder Gewährleistung impliziert oder gegeben, es sei denn, einer der Partner des Verkäufers erklärt dies ausdrücklich schriftlich, bevor das Produkt bestellt wird.
21.2 Sollte der Käufer besondere Anforderungen stellen, wie z.B. Rutschfestigkeit oder chemische Beständigkeit, ist es nicht Aufgabe des Verkäufers, den Käufer darauf anzusprechen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, seine Anforderungen vor der Abgabe eines Angebots für die besagten Produkte oder Arbeiten schriftlich zu formulieren. Der Käufer bleibt in jedem Fall für die Bedingungen verantwortlich, wie sie in den vorstehenden Bedingungen 9.8 und 9.9 klar zum Ausdruck kommen, ohne darauf beschränkt zu sein.
21.3 Außer in Fällen, in denen ein absolutes gesetzliches Verbot des Ausschlusses und der Beschränkung der Haftung gilt, übernehmen der Verkäufer, seine Bediensteten und Vertreter gegenüber dem Käufer keinerlei Haftung, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig (einschließlich jeglicher Haftung für Folgeschäden, Verluste oder Schäden jeglicher Art), die sich aus den vom Verkäufer, seinen Bediensteten oder Vertretern erteilten Ratschlägen, Informationen, Stellungnahmen oder Erklärungen ergeben, und andere ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder anderweitige Bedingungen, die mit den Bestimmungen dieses Unterabsatzes nicht vereinbar sind, werden hiermit ausgeschlossen.
21.4 Es liegt in der Verantwortung des Käufers festzustellen, ob die bestellten Waren für den Zweck, für den sie benötigt werden, geeignet sind, und alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Bedingungen, die mit den Bestimmungen dieses Unterabsatzes unvereinbar sind, werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Ausschluss wird durch das Gesetz verhindert.
22. GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNG
22.1 Für ein Produkt oder eine Anlage des Verkäufers gilt unter keinen Umständen eine Garantie oder Gewährleistung, es sei denn, ein Seniorpartner des Verkäufers hat dies dem Käufer vor der Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt.
23. ZUSTELLUNG
23.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.